Barrierefreiheit

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unsplash/pauliba Herpel

Soziokultur / Gemeinschaft & Soziale Teilhabe

Barrierefreiheit

Was heißt das konkret?

Das wirtschaftliche Potenzial barrierearmer Angebote ist bereits groß und wird durch den demografischen Wandel weiter wachsen. Tourismusangebote sollten daher so gestaltet sein, dass sie möglichst viele Menschen selbstbestimmt nutzen können. Barrierefreiheit ist zugleich Qualitätsmerkmal und Menschenrechtsfrage: Unterschiedliche Bedürfnisse – etwa bei Mobilität, Sehen, Hören oder Verstehen – sollten deshalb in der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden.

Entscheidend sind dabei nicht nur bauliche Zugänglichkeit, sondern auch verständliche Kommunikation. Gäste benötigen transparente und verlässliche Angaben zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Als Teil der Destinationsentwicklung erhöht Barrierefreiheit die Aufenthaltsqualität für alle – von Familien mit Kinderwagen bis zu Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen.

Was ist zu tun?

  • Sie prüfen bestehende touristische Angebote auf den Grad Ihrer Barrierefreiheit.
  • Ihre digitalen Angebote, angefangen bei der eigenen Website, sind nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gestaltet.
  • Sie setzen sich für barrierefreie touristische Einrichtungen ein: Bei Neubauten wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht, bestehende Angebote werden – wo möglich – nachgerüstet.
  • Sie informieren über die Barrierefreiheit der wichtigsten POIs, etwa über das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle”, und thematisieren Barrierefreiheit in ihrer gesamten Kommunikation.
  • Sie stellen Leistungsträger*innen Informationen zur inklusiven Angebotsgestaltung zur Verfügung.
  • Sie arbeiten mit Verbänden für Menschen mit Behinderungen und Fachorganisationen zusammen, um die Barrierefreiheit vor Ort zu verbessern, auch im ÖPNV

Indikator: Barrierefreiheit im Tourismus

Anzahl von Tourismusbetrieben mit einem anerkannten Informationskennzeichen zu Barrierefreiheit

Tourismusbetriebe mit einem Informationskennzeichen zu Barrierefreiheit pro 1.000 Ankünfte

Welche Rolle hat die DMO?

Die Grafik zeigt die Rolle der DMO beim Kriterium Barrierefreiheit auf einer dreistufigen Skala von koordinierend über impulsgebend bis verantwortend. Die gelbe Verlaufskurve fällt von links in die Mitte ab und steigt dann nach rechts wieder etwas an. Die DMO hat primär eine koordinierende und verantwortende Rolle. 

Welche Rahmenbedingungen braucht es dafür?

Für die Umsetzung von Maßnahmen sind unterschiedliche Rahmenbedingungen bzw. strukturelle Voraussetzung in einer unterschiedlichen Intensität notwendig. 

Strategische Verankerung 4 von 5 Punkten
Handlungsfähigkeit 2 von 5 Punkten
Politischer & institutioneller Rückhalt 4 von 5 Punkten
Operative Einflussmöglichkeit 3 von 5 Punkten
Netzwerk & Kooperation 4 von 5 Punkten
Messbarkeit von Nachhaltigkeit 2 von 5 Punkten

Reisen für Alle

Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ bietet umfassende Informationen zur Barrierefreiheit touristischer Angebote und ermöglicht durch Piktogramme eine schnelle Orientierung für Reisende mit Einschränkungen. Grundlage sind branchenübergreifende Qualitätsstandards, die gemeinsam von Tourismusverbänden und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurden. Als Informations- und Bewertungssystem hilft „Reisen für Alle“ Gästen bereits im Vorfeld dabei, die Zugänglichkeit eines touristischen Angebots zu prüfen. Eine Zertifizierung ist entlang der gesamten touristischen Servicekette möglich. Ergänzend verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Juni 2025 unter anderem digitale Reise- und Buchungsangebote zur Barrierefreiheit.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es legt fest, welche Barrierefreiheitsanforderungen Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen, die seit Juni 2025 für Verbraucher*innen bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind unter anderem Handel und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Hard- und Software sowie digitale Elemente im Personenverkehr. Für den Tourismus ist das BFSG relevant, weil digitale Reise- und Buchungsangebote – etwa Buchungsstrecken oder Apps – barrierefrei sein müssen. Dadurch wird das Reisen für alle einfacher planbar und zugänglicher.