F8 Barrierefreiheit im Tourismus
(F8) Barrierefreiheit im Tourismus
Steckbrief
FokuskennzahlAllgemeine Informationen
Relevanz/Aussagekraft:
Der Indikator zeigt, inwiefern touristische Betriebe Informationen und Lösungen zur Barrierefreiheit für Besucher*innen bereitstellen. Barrierefreiheit ist ein zentrales Element für sozialen Zusammenhalt, gleichberechtigte Teilhabe und nachhaltige Tourismusentwicklung.
Eine transparente und gut auffindbare Kommunikation barrierefreier Infrastruktur ist für viele Reisende essenziell – nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Familien, Senior*innen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.
Die Problemrelevanz ist hoch, da trotz wachsender Bedeutung entsprechende Informationen oft fehlen oder uneinheitlich aufbereitet sind. Der Indikator unterstützt die Sichtbarmachung bestehender Angebote, fördert deren Ausbau und trägt zur Qualitätsentwicklung in der touristischen Leistungskette bei.
Definitionen/Begriffsklärungen:
Barrierefreiheit: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG § 4 Barrierefreiheit).
Zu Menschen mit Behinderungen zählen beispielsweise Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderte/Blinde, Hörgeschädigte/Gehörlose oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Tourismusbetrieb: Als Tourismusbetrieb gelten in diesem Fall alle Unternehmen in der Destination, die direkt oder indirekt am Tourismus beteiligt sind. Dazu zählen Transportunternehmen, das Gastgewerbe (Beherbergung und Gastronomie) sowie das ergänzende touristische Angebot wie z.B. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten oder Erlebnisanbieter. Auch Orte bzw. Destinationsmanagementorganisationen zählen in diesem Falle dazu.
Empfohlene Ebene:
Es wird sowohl die lokale, regionale als auch die Landesebene empfohlen.
Limitationen/Weiterentwicklungsbedarf:
Unterschiedliche Relevanz und Qualität der Informationskennzeichen: Während Reisen für Alle sich auf verschiedene Behinderungen bezieht oder beziehen kann, beziehen sich andere Kennzeichnungssysteme ausschließlich auf einzelne Einschränkungen.
Es wird eine jährliche Aktualisierung und Validierung der Kennzeichnungssysteme empfohlen.
Erhebung
Parameter:
Tourismusbetriebe mit einem anerkannten Informationskennzeichen zu Barrierefreiheit pro 1.000 Ankünfte
Einheit: Anzahl pro 1.000 Ankünfte
Datenquelle:
Folgende Kennzeichnungen werden zu Beginn in den Indikator aufgenommen:
- Reisen für Alle (deutschlandweit etabliertes System)
- RolliPLUS (Schleswig-Holstein)
- Sachsen Barrierefrei (Sachsen)
- Brandenburg für alle
- Access City Award (EU-weite Auszeichnung barrierefreier Städte)
Erhebnungsfrequenz:
Alle 2-3 Jahre zu einem festen Stichtag.
Schritte zur Erhebung:
Die Erhebung kann entweder eigenständig oder durch die Beauftragung externer Dienstleister erfolgen. Sie sollte idealerweise von der Landesebene initiiert und anschließend auf die jeweilige Destination heruntergebrochen werden.
Es sollten nur Betriebe aufgenommen werden, die mit einer Barrierefreiheitskennzeichnung ausgezeichnet sind und auf der entsprechenden Webseite des Systems aufgelistet werden.
1. Abruf der zertifizierten Betriebe von „Reisen für Alle“ über die offizielle Webseite (Stichtagsabfrage).
2. Filter nach Bundesland und/oder Reiseregion (je nach Zusammensetzung der Destination). Es werden sämtliche POIs aufgenommen.
3. Optional: Filterung nach Art der Behinderung bzw. nach spezifischen Ausstattungsmerkmalen.
4. Abruf der offiziellen Liste der Preisträger des Access City Awards.
5. Ermittlung der Anzahl der ausgezeichneten Städte, die innerhalb der betrachteten Destination liegen.
6. Für Schleswig-Holstein zusätzlich: RolliPLUS-Betriebe zählen.
7. Für Sachsen zusätzlich: Sachsen Barrierefrei-Betriebe zählen.
8. Für Brandenburg zusätzlich: Brandenburg für alle zählen
9. Summierung aller Betriebe.
10. Abgleich und Bereinigung: Prüfung der zusammengestellten Liste, um Doppelzählungen zu vermeiden, ggf. Korrektur der Gesamtzahl.
11. Bestimmung der Anzahl pro 1.000 Ankünfte = Summe aller gekennzeichneten Betriebe / Ankünfte * 1.000
Auswertung
Gewünschte Entwicklungsrichtung & Zielbezüge:
Es wird eine jährliche Steigerung im Zeitverlauf angestrebt, was als gewünschte Entwicklungsrichtung und Ziel zugleich gilt. Abgesehen davon können individuelle Zielvorgaben festgelegt werden.
Um Destinationen untereinander zu vergleichen, sollte die Relationskennzahl (Tourismusbetriebe mit einem anerkannten Informationskennzeichen zu Barrierefreiheit pro 1.000 Ankünfte ) herangezogen werden. Dies berücksichtigt den Umstand, dass in Destinationen mit mehr Gästeankünften auch eine höhere Anzahl touristischer Betriebe und dementsprechend eine wahrscheinlich höhere Anzahl an Betrieben mit Kennzeichnungen zu Barrierefreiheit existiert.
Interpretationshilfe:
Zur Interpretation ist es wichtig, Zeitreihen zu betrachten. Steigerungen in der Zeitreihe sind dabei unabhängig vom Ausgangswert positiv zu bewerten.