Informationen zu Stakeholder-Management
Erläuterung zum Kriterium
Stakeholder-Management
Was heißt das konkret?
Jede Destination wird von zahlreichen Akteur*innen geprägt. Sie beeinflussen die Strategien und Tätigkeiten der DMO und sind zugleich selbst von deren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen betroffen. Ein gutes Stakeholder-Management sorgt dafür, dass alle relevanten Akteur*innen frühzeitig einbezogen werden und ihre Perspektiven in Entscheidungen einfließen.
Dieses Kriterium bildet die Grundlage für alle weiteren Kriterien, die auf Zusammenarbeit beruhen. Ein starkes Netzwerk kann den oft begrenzten Handlungsspielraum der DMO ausgleichen und ihre Umsetzungskraft deutlich erhöhen.
Was ist zu tun?
- Sie identifizieren wichtige Stakeholder mit Interesse an oder Einfluss auf die DMO, zum Beispiel mithilfe einer Stakeholder-Matrix oder Wesentlichkeitsanalyse.
- Bei relevanten Themen und Entscheidungen tauschen Sie sich mit Stakeholdern aus und beziehen sie aktiv ein; dazu gehört auch die Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Es findet ein regelmäßiger Austausch zu ausgewählten Themen mit Stakeholdern statt.
- Sie beteiligen die Öffentlichkeit an für die Destination relevanten Entscheidungsprozessen.
- Sie machen wichtige Entscheidungen transparent und öffentlich bekannt. - Sie tauschen sich mit anderen Destinationen in lokalen, regionalen oder globalen Nachhaltigkeitsnetzwerken aus.
- Bei tourismusrelevanten Themen arbeiten Sie eng mit Ihren Gebietskörperschaften zusammen, etwa um touristische Belange in Planungsprozesse zu Infrastruktur oder kommunalen Dienstleistungen und tourismusspezifische Regelungen einzubringen.
- Sie bauen ein Partnernetzwerk mit Leistungsträger*innen zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus auf und pflegen es langfristig, um gemeinsame Maßnahmen umzusetzen.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.