Informationen zu Zukunftsgerichtete Mobilitätskonzepte
Erläuterung zum Kriterium
Bedarfsgerechte Mobilitätskonzepte
Was heißt das konkret?
Im Tourismus ist Mobilität in der Regel die größte Quelle von Treibhausgasemissionen. Zugleich prägt sie Verkehrsbelastung, Lärm und Flächenverbrauch. Touristische Angebote sollten deshalb in regionale Verkehrssysteme eingebunden und möglichst gleichrangig in Mobilitätskonzepten berücksichtigt werden. Dafür ist eine enge Abstimmung der touristischen Mobilitätsbedarfe mit der kommunalen Verkehrsplanung entscheidend – von der Anbindung zentraler Attraktionen über Taktung und Kapazitäten bis hin zu barrierearmen und gut verständlichen Informations- und Leitsystemen. So entstehen Angebote, die eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw darstellen, Emissionen senken und zugleich die Aufenthaltsqualität steigern.
Was ist zu tun?
- Sie setzen sich dafür ein, touristische Mobilität in übergeordnete Mobilitätskonzepte zu integrieren und dort gleichrangig zu berücksichtigen, indem Sie mit Akteur*innen der Verkehrsplanung oder Verkehrsverbünden zusammenarbeiten.
- Sie beteiligen sich aktiv an der Erstellung touristischer Mobilitätskonzepte, um einen zukunftsgerichteten und umweltverträglichen Verkehr zu gewährleisten, zum Beispiel durch die Teilnahme an Gremien und die Ermittlung touristischer Bedarfe.
- Sie fördern und verbessern das Angebot für Radfahren, Wandern und weitere Formen sanfter Mobilität, etwa durch eine bessere Beschilderung, Routenführung oder ÖPNV-Angebote direkt am Wanderweg.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.