Informationen zu Wirtschaftlicher Beitrag des Tourismus

Erläuterung zum Kriterium

Ökonomie / Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Wirtschaftlicher Beitrag des Tourismus

Was heißt das konkret?

Der wirtschaftliche Beitrag des Tourismus sollte standardisiert erhoben und regelmäßig gemessen werden. Eine zahlenbasierte Darstellung der Tourismusentwicklung schafft Transparenz über dessen Bedeutung und Wirkung – etwa mit Blick auf Umsätze oder Wertschöpfung – und ermöglicht Vergleiche mit anderen Wirtschaftszweigen. So entsteht eine belastbare Argumentationsgrundlage für touristische Belange gegenüber Politik und Verwaltung. Zugleich hilft eine kontinuierliche Datengrundlage dabei, Ziele zu überprüfen, Trends frühzeitig zu erkennen und den Tourismus strategisch weiterzuentwickeln. Dies macht den Tourismus sichtbarer und stärkt seine strategische Einbindung. Zudem lassen sich Innovationsprozesse gezielt anstoßen oder unterstützen, insbesondere für nachhaltige und kooperative Geschäftsmodelle.

Was ist zu tun?

  • Sie stimmen sich regelmäßig mit Akteur*innen der Wirtschaftsförderung ab, um den Tourismus strategisch stärker in regionale Entwicklungsprozesse einzubinden.
  • Sie machen die Bedeutung des Tourismus als Wirtschafts- und Standortfaktor in relevanten Austausch- und Entscheidungsstrukturen sichtbar.
  • Sie initiieren oder unterstützen Innovationsprozesse im Tourismus, insbesondere zu nachhaltigen und kooperativen Geschäftsmodellen.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.