Informationen zu Verbesserung der Saisonalität
Erläuterung zum Kriterium
Verbesserung der Saisonalität
Was heißt das konkret?
Die Verbesserung der Saisonalität bedeutet, Saisonzeiten in der Destination klar und datenbasiert zu definieren, damit sich Leistungsträger*innen und weitere Akteur*innen an gemeinsamen Orientierungswerten ausrichten können. Darauf aufbauend werden touristische Angebote und regionale Produkte gezielt weiterentwickelt, um die Nachfrage besser über das Jahr zu verteilen und Spitzen abzuflachen – passend zu den Gegebenheiten vor Ort. Zum Beispiel können notwendige Ruhezeiten zum Schutz sensibler Natur in Zusammenarbeit mit Schutzgebietsverwaltungen bewusst eingeplant und in der Kommunikation sowie Angebotsgestaltung berücksichtigt werden. Eine genaue Kenntnis der Saisonverläufe hilft, Marketing- und Entwicklungsentscheidungen an Gästeströmen und Kapazitäten auszurichten und mit geeigneten Steuerungsansätzen zu beeinflussen. Ziel ist eine Saisonverlängerung oder -entzerrung, die zu gleichmäßigeren Einkommen, weniger schwankender Beschäftigung und einer ausgewogeneren Belastung beiträgt. Voraussetzung dafür ist die Zusammenarbeit mit Leistungsträger*innen sowie die Abstimmung mit Naturschutz, Verkehrsaspekten und den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung.
Was ist zu tun?
- Sie arbeiten mit Leistungsträger*innen an einer ausgewogeneren saisonalen Verteilung.
- Sie berücksichtigen Kapazitätsgrenzen der Destination bei Marketing- und Entwicklungsentscheidungen.
- Sie unterstützen geeignete Ansätze, um touristische Nachfrage zeitlich und räumlich verträglicher zu steuern, beispielsweise durch abgestimmte Angebotsentwicklung, Kommunikation oder Kooperationen.
- Sie stimmen Ihr Vorgehen mit Naturschutz, Verkehrsaspekten und den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung ab.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.