Informationen zu Verantwortungsvoller Materialeinsatz
Erläuterung zum Kriterium
Verantwortungsvoller Materialeinsatz
Was heißt das konkret?
Der Einsatz von Materialien sollte sich stets an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft orientieren. Statt eines linearen Systems nach dem Muster „nehmen – nutzen – wegwerfen“ stehen Strategien im Vordergrund, die Materialien möglichst lange im Kreislauf halten und Entsorgung nur als letzte Option vorsehen.
Konkret heißt das: Die DMO wirkt als Impulsgeberin für Ressourceneffizienz und bringt tourismusrelevante Perspektiven in kommunale und regionale Kreislaufstrategien ein. Sie unterstützt ein gemeinsames Verständnis von Kreislaufwirtschaft und trägt dazu bei, dass Verantwortlichkeiten, Informationen und Angebote in der Destination gebündelt, verständlich aufbereitet und an touristische Akteur*innen, Gäste und Einheimische vermittelt werden.
Was ist zu tun?
- Sie erfassen Abfallmengen und Papierverbrauch innerhalb der DMO und leiten daraus Maßnahmen zur Reduzierung ab.
- Sie berücksichtigen das Thema „Bauen & Infrastruktur“ im Sinne eines kreislauforientierten Ansatzes, im Rahmen der kommunikativen Möglichkeiten der DMO.
- Sie beteiligen sich gemeinsam mit kommunalen Akteur*innen an Sensibilisierungskampagnen zur Sauberhaltung öffentlicher Räume.
- Sie prüfen bestehende kommunale oder regionale Strategien und Konzepte zur Kreislaufwirtschaft, bewerten deren Relevanz für den Tourismus und bringen die touristische Perspektive ein.
- Sie bündeln und vermitteln Konzepte, Materialien und Angebote zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung, zum Recycling und zum verantwortungsvollen Umgang mit Materialien an touristische Akteur*innen, Gäste und Bevölkerung.
- Sie unterstützen Leistungsträger*innen mit praxisnahen Hilfestellungen zur Reduzierung von Abfällen, insbesondere von Lebensmitteln, etwa durch gute Beispiele, Förderhinweise, Vernetzung sowie Informationen zu Lösungen und Anbietenden.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.