Informationen zu Strategische Zusammenarbeit zwischen Tourismus und Naturschutz Schutz

Erläuterung zum Kriterium

Ökologie / Biologische Vielfalt

Strategische Zusammenarbeit zwischen Tourismus und Naturschutz

Was heißt das konkret?

Eine strategische Zusammenarbeit zwischen Tourismus und Naturschutz heißt: Beide Seiten verstehen Biodiversität und intakte Ökosysteme als gemeinsame Verantwortung und Grundlage touristischer Attraktivität. Ausgangspunkt ist ein klares Bild der Lage vor Ort: Wie steht es um die natürlichen Lebensräume, und welche Wirkungen haben touristische Aktivitäten? So lassen sich Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen und lösen. Die Zusammenarbeit ist dabei für beide Seiten gewinnbringend: Zielgruppengerechte Angebote und Vermarktung gehen Hand in Hand mit naturverträglichen Produkten und einem authentischen Naturerlebnis. Die DMO sorgt dafür, dass der Tourismus an relevanten Austauschformaten mit dem Naturschutz beteiligt ist, stärkt den Dialog sowie die frühzeitige und proaktive Berücksichtigung von Naturschutzbelangen, klärt Zuständigkeiten und schafft Transparenz im Umgang mit Erkenntnissen. Je nach Situation agiert sie als Vermittlerin oder aktive Partnerin – auch bei konfliktträchtigen oder potenziell umweltgefährdenden Aktivitäten. So kann der Tourismus Naturräume stärken und schützen, statt sie zu belasten.

Was ist zu tun?

  • Sie arbeiten strategisch mit Akteur*innen aus dem Naturschutz, Schutzgebietsverwaltungen und Behörden zusammen, um Konflikte zu reduzieren und den Tourismus als Partner des Naturschutzes zu stärken:
  • Sie entwickeln und setzen gemeinsam mit Akteur*innen des Natur- und Umweltschutzes Projekte um, die Umweltrisiken verringern und Kompensationsmöglichkeiten schaffen.
  • Sie nutzen touristische Angebote gezielt für den Naturschutz, etwa durch abgestimmte Gästelenkung, gemeinsam mit dem Naturschutz entwickelte Angebote mit klaren Zuständigkeiten sowie die Vermittlung von Wissen und Bewusstsein zu Biodiversität und Naturschutz.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.