Informationen zu Strategische Nachhaltigkeitskommunikation

Erläuterung zum Kriterium

Management / Steuerung & Umsetzung

Strategische Nachhaltigkeitskommunikation

Was heißt das konkret?

Strategische Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet, dass Nachhaltigkeit als fester Bestandteil von Marketing und Gästeinformationen geplant, gesteuert und überprüft wird. Eine klare Strategie ist dabei entscheidend: Welche Zielgruppen sollen erreicht werden – Betriebe, Politik und Verwaltung oder Gäste –, welche Botschaften sind relevant und welche Wirkung soll erzielt werden?

Nachhaltigkeitsthemen werden zielgruppengerecht, transparent und mit nachvollziehbaren Belegen vermittelt. Denn Kommunikation prägt die Wahrnehmung und das Verhalten von Gästen und Leistungsträger*innen erheblich und kann so die Umsetzung nachhaltiger Ziele wirksam unterstützen.

Was ist zu tun?

  • Sie verankern Nachhaltigkeitskommunikation im jährlichen Marketing- und Kommunikationsplan und legen dafür Ziele sowie Maßnahmen fest.
  • Sie kommunizieren Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -fortschritte der DMO transparent und zielgruppengerecht (Betriebe, Politik und Verwaltung, Gäste).
  • Sie prüfen alle Kommunikationsmaterialien systematisch auf fachliche Korrektheit und Rechtssicherheit, insbesondere Aussagen zur Nachhaltigkeit.
  • Sie binden Tourist-Informationen als zentrale Anlaufstellen für Nachhaltigkeit ein und informieren dort verlässlich über relevante Themen.
  • Sie verzichten auf die Kommunikation von Angeboten mit nachweislich negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen.
  • Sie berücksichtigen Saisonalität und die individuelle Streuung der Besucherzahlen in der Kommunikation.
  • Im B2C-Bereich informieren Sie proaktiv zur Verbesserung der CO2-Bilanz der Reise, z.B. durch einen CO2-Rechner oder Hinweise zu nachhaltiger Anreise, sowie zu Projekten und Initiativen der nachhaltigen Entwicklung in Ihrer Destination.
  • IM B2B-Bereich kommunizieren Sie offen den Stellenwert von Nachhaltigkeit für die Destinationsentwicklung.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.