Informationen zu Risikomanagement

Erläuterung zum Kriterium

Management / Strategie & Plaunung

Risikomanagement

Was heißt das konkret?

Gefahren und mögliche Naturkatastrophen nehmen hierzulande spürber zu. Damit Gäste im Ernstfall angemessen geschützt und versorgt werden können, sollten Kommunen und Tourismusakteur*innen Risiko- und Krisenmanagement gemeinsam planen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, eine abgestimmte Kommunikation sowie eine systematische Bereitstellung von Informationen mit verständlichen Handlungsanweisungen für unterschiedliche Krisenlagen.

Das Ziel besteht darin, Risiken für Gäste, Mitarbeitende und beteiligte Betriebe möglichst gering zu halten und zugleich die Handlungsfähigkeit der Destination zu sichern. Risikomanagement ist dabei ein fester Bestandteil – von Prävention über Akutmaßnahmen bis zur Nachsorge. Die zunehmende Häufung von Extremwetterereignissen macht den Handlungsdruck und den engen Bezug zur Klimaanpassung deutlich. Weil der Tourismus besonders krisenanfällig ist und Imageverluste schnell eintreten können, ist eine vorausschauende Vorbereitung entscheidend.

Was ist zu tun?

  • Sie setzen sich für die Einbindung des Tourismus in allgemeine Risikomanagementpläne ein und beteiligen sich an deren Erarbeitung – bei Bedarf auch mithilfe von Simulationen.
  • Sie stellen systematische Informationen zum Risiko- und Krisenmanagement in der Destination bereit, zum Beispiel zum Verhalten bei Naturkatastrophen wie Sturmfluten.
  • Sie erarbeiten gemeinsam mit der Kommune Kommunikationsleitlinien für die Zeit vor, während und nach einem Notfall.
  • Sie beteiligen sich an der Entwicklung oder Nutzung eines Systems zur Überwachung, Vorbeugung, öffentlichen Berichterstattung und Reaktion auf Kriminalität sowie auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Gäste.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.