Informationen zu Regionaltypisches Landschafts- und Ortsbild
Erläuterung zum Kriterium
Regionaltypisches Landschafts- und Ortsbild
Was heißt das konkret?
Viele Gäste suchen eine harmonische und regionaltypische Kulturlandschaft, die über Jahrhunderte gewachsen ist. Gerade dieses charakteristische Bild ist oft ein zentraler Grund für die Reiseentscheidung – und stärkt zugleich Lebensqualität und Identifikation vor Ort. Wird diese Regionaltypik durch unkoordinierte touristische Infrastruktur, Zersiedlung oder visuelle Überformung geschwächt, kann das die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Destination mindern.
Touristische Entwicklung sollte sich daher am Naturraum und an der regionalen Baukultur orientieren. Dafür braucht es eine enge Abstimmung der DMO mit kommunalen Stellen, regionalen Initiativen sowie Akteur*innen aus Tourismus und Naturschutz – insbesondere bei Infrastrukturplanungen und dem Erhalt von Kulturlandschaften und Ortsbild. Authentizität und Regionaltypik werden dabei bewusst gefördert. Der Tourismus übernimmt Verantwortung für das Bild der Region und versteht Gestaltung als Teil nachhaltiger Destinationsentwicklung.
Was ist zu tun?
- Sie stimmen Landschafts-, Raum- und touristische Infrastrukturplanungen frühzeitig aufeinander ab – mit Tourismusunternehmen, kommunaler Planung sowie Natur- und Landschaftsschutz. Dafür arbeiten sie mit Zielvereinbarungen oder festen Abstimmungsroutinen.
- Sie bringen sich in touristische Infrastrukturplanungen ein und wirken darauf hin, dass Freiflächen naturnah, regionaltypisch und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden.
- Sie unterstützen Projekte zum Erhalt traditioneller Kulturlandschaften durch eine abgestimmte Bewirtschaftung, zum Beispiel die Pflege von Streuobstwiesen, Beweidung oder Mahd sowie den Erhalt von Hecken, Trockenmauern oder historischen Wegeverbindungen.
- Sie unterstützen Projekte zum Erhalt und zur Aufwertung des kulturhistorischen Ortsbildes, architektonischer Besonderheiten und der regionalen Baukultur.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.