Informationen zu Regionale und nachhaltige Leistungskette
Erläuterung zum Kriterium
Regionale und nachhaltige Leistungskette
Was heißt das konkret?
Eine regionale und nachhaltige Leistungskette bedeutet, dass touristische Angebote in der Destination möglichst konsequent auf Leistungen aus der Region und aus nachhaltigerer Produktion aufbauen – von der Verpflegung über Mobilität bis hin zu Produkten, Services und Erlebnissen. Dabei werden sowohl die touristische Leistungskette – also alle Teilleistungen des Gästeerlebnisses – als auch die zugehörigen Lieferketten (Beschaffung und Vorleistungen) berücksichtigt. Konkret heißt das zum Beispiel: Die Gastronomie bevorzugt regionale Lebensmittel und Getränke, bindet regionale Betriebe fest als Partner*innen ein und gestaltet aktiv die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette. Regional bedeutet jedoch nicht automatisch nachhaltig. Entscheidend ist daher, dass regionale Produkte und Dienstleistungen zusätzlich nach ökologischen und sozialen Kriterien ausgewählt werden.
So bleibt mehr Wertschöpfung in der Region, die kulturelle Identität wird gestärkt und die Klimabilanz verbessert sich. Da die Umstellung oft komplex ist, übernimmt die DMO hier eine koordinierende Rolle, erleichtert Kooperationen und schafft passende Rahmenbedingungen.
Was ist zu tun?
- Sie haben gemeinsam mit touristischen Leistungsträger*innen eine „Regionalitätsregel“ für Ihre Destination erarbeitet.
- Sie arbeiten mit Initiativen, Verbänden und Institutionen zusammen, um Absatz und Vermarktung lokaler Betriebe zu unterstützen, beispielsweise durch Kooperationen mit Regionalmarken.
- Sie unterstützen die Integration regionaler, nachhaltiger und fair gehandelter Produkte in die touristische Dienstleistungskette, etwa über Vermarktungsplattformen.
- Sie fördern den Einsatz lokaler Lebensmittel in der Gastronomie, zum Beispiel durch gute Beispiele, Rezeptideen oder geeignete Austauschformate.
- Sie machen regionale Akteur*innen in touristischen Angeboten, Erlebnissen und der Kommunikation sichtbar.
- Sie begleiten Kampagnen, Kooperationen, Veranstaltungen und Workshops, um Leistungsträger*innen und Gäste für Regionalisierung zu sensibilisieren.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.