Informationen zu ÖPNV-Nutzung vor Ort
Erläuterung zum Kriterium
ÖPNV-Nutzung vor Ort
Was heißt das konkret?
Ein attraktives Reiseerlebnis hängt maßgeblich vom Verkehr vor Ort ab. Umso wichtiger ist es, den ÖPNV als zentrale Mobilitätsoption für Gäste zu stärken – damit die Nutzung des Autos nicht als Standard gilt. Umweltverträgliche Mobilität muss sichtbar, attraktiv und einfach nutzbar sein: Wenn Bus und Bahn zuverlässig Unterkünfte, Ortszentren und Ausflugsziele verbinden und Informationen leicht zugänglich sind, verliert die Anreise mit dem Pkw immer mehr an Bedeutung.
Die DMO wirkt darauf hin, dass der ÖPNV zu einem festen Bestandteil des touristischen Erlebnisses wird, etwa durch eine klare Kommunikation der gut angebundenen Orte und Angebote. Ergänzende Mobilitätsbausteine, wie Gästekarten, Rufbusse, Verleihangebote oder Shuttles, können die Reisekette sinnvoll ergänzen. So lassen sich Parkdruck, Lärm und Flächenverbrauch reduzieren und die Aufenthaltsqualität für Gäste und Einheimische spürbar verbessern.
Was ist zu tun?
- Sie informieren Gäste an allen Touchpoints über nachhaltige Mobilitätsangebote, digital und analog, einschließlich Routen, Tarifen und relevanter Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke.
- Bei der Kommunikation konkreter Aktivitäten und Erlebnisse empfehlen Sie direkt umweltverträgliche Mobilitätsoptionen oder bieten Pauschalangebote an, die Mobilität einschließen.
- Sie unterstützen oder initiieren Maßnahmen, die Gäste zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel motivieren, zum Beispiel durch Marketing oder Aktionstage. (Sie könnten dabei zum Beispiel auf der englischen Version Ihrer Webseite die Fluganreise kommunizieren, auf der deutschen Version aber auslassen).
- Sie entwickeln finanzielle Anreize zur Nutzung des ÖPNV, etwa durch Gästekarten mit Mobilitätsangeboten oder Bonus-Malus-Systeme, die Vorteile bei der ÖPNV-Nutzung und Nachteile bei der Pkw-Nutzung bieten.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.