Informationen zu Naturnahe Flächen und Außenanlagen

Erläuterung zum Kriterium

Ökologie / Biologische Vielfalt

Naturnahe Flächen und Außenanlagen

Was heißt das konkret?

Naturnahe Flächen und Außenanlagen sind ein sichtbares Zeichen für glaubwürdiges Nachhaltigkeitsengagement. Zugleich bieten sie der DMO die Möglichkeit, Biodiversität im eigenen Einflussbereich zu fördern. Dabei gilt: Die Hauptfunktion der Flächen bleibt erhalten. Eine naturnahe Gestaltung bedeutet also nicht, dass betrieblich notwendige Nutzungen aufgegeben werden müssen. Vielmehr übernimmt die DMO Verantwortung und gestaltet eigene Flächen naturnah, standortgerecht und jahreszeitlich passend. So entstehen Lebensräume für viele Arten, die sich zugleich gut in das Landschaftsbild einfügen. Auch bei der Pflege lassen sich ökologische Anforderungen mit einem ansprechenden Erscheinungsbild verbinden.

Naturnahe Grünflächen können zudem den Pflegeaufwand verringern und zu einem angenehmen Arbeitsumfeld beitragen. Die eigenen Flächen dienen dabei als Vorbild und Lernort: Sie zeigen Leistungsträger*innen und der Öffentlichkeit, dass Naturschutz und Tourismusentwicklung zusammengehen können, und werten Siedlungs- und Aufenthaltsräume ökologisch auf. Dazu zählen zum Beispiel Grundstücke am DMO-Sitz, Betriebshöfe sowie mitgestaltete oder mitverantwortete Grünanlagen, Strände oder Promenaden.

Was ist zu tun?

  • Sie verwenden auf eigenen Flächen heimische und standortgerechte Pflanzen und verzichten auf Pestizide und Herbizide.
  • Sie fördern auf eigenen oder mitgestalteten Flächen eine hohe Strukturvielfalt, etwa durch naturnahe Teilbereiche, unterschiedliche Vegetationen oder Lebensräume für Tiere.
  • Bei der Gestaltung greifen sie das natürliche und kulturelle Erbe der Destination auf.
  • Sie achten bei Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen darauf, die Auswirkungen auf Landschaft und Natur so gering wie möglich zu halten.
  • Sie wirken gemeinsam mit Partner*innen darauf hin, dass auch andere touristisch genutzte Flächen naturnah gestaltet und gepflegt werden.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.