Informationen zu Nachhaltigkeits-Strategie

Erläuterung zum Kriterium

Management / Strategie & Plaunung

Nachhaltigkeitsstrategie

Was heißt das konkret?

Eine Nachhaltigkeitsstrategie gibt dem Destinationsmanagement einen klaren Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Destination. Sie bündelt die relevanten Themen und Ziele aus allen Dimensionen der Nachhaltigkeit und greift bestehende Vorgaben auf Bundes-, Landes- und Regionalebene auf. So werden übergeordnete touristische Ziele in konkrete Handlungen und Maßnahmen für die Destination übersetzt und die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung des Tourismus vor Ort festgelegt.

Entscheidend ist, dass die Strategie nicht nur auf dem Papier besteht, sondern die tägliche Arbeit prägt – mit einem gemeinsamen Leitbild, verbindlichen Prioritäten sowie einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Als öffentlich zugängliches Dokument schafft die Nachhaltigkeitsstrategie Transparenz, stärkt den Rückhalt nach innen und außen und ermöglicht nicht zuletzt zielgerichtetes Handeln. Mit einem begleitenden Monitoring prüft die DMO regelmäßig, was bereits erreicht wurde und wo nachgesteuert werden muss.

Was ist zu tun?

  • Sie überprüfen die Umsetzung der Maßnahmen und bewerten den Fortschritt, zum Beispiel in einem Kennzahlen- oder Monitoringbericht.
  • Für das Thema Nachhaltigkeit sind Verantwortlichkeiten und Prozesse klar geregelt.
  • Es gibt ein politisches Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung in Ihrer Region, mit dessen Inhalten Sie vertraut sind.
  • Sie haben ein mehrjähriges Tourismusentwicklungskonzept erarbeitet, das eine Analyse des Status quo, das Nachhaltigkeitsverständnis Ihrer DMO, die strategische Ausrichtung sowie einen budgetierten Maßnahmenplan umfasst.
  • Sie erarbeiten oder integrieren weitere für Ihre Destination relevante Strategiedokumente, zum Beispiel zu Biodiversität oder Mobilität.
  • Sie stellen die Strategie öffentlich zur Verfügung.
  • Die Strategie wird durch unabhängige Dritte geprüft.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.