Informationen zu Nachhaltige Beschaffung
Erläuterung zum Kriterium
Nachhaltige Beschaffung
Was heißt das konkret?
Nachhaltige Beschaffung bedeutet, dass die DMO Produkte und Dienstleistungen nach klaren, nachvollziehbaren Nachhaltigkeitskriterien einkauft und touristischen Akteur*innen vorgibt, sich ebenfalls daran zu orientieren. Konkret heißt das: Für wiederkehrende Beschaffungen und Vergaben werden verbindliche Richtlinien festgelegt, die zu dem Leitbild und den Zielen der Destination passen und auch bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben Anwendung finden. Dabei geht es nicht nur um die Einführung „besserer“ Alternativen, sondern auch darum, problematische Produkte, Materialien oder Dienstleistende schrittweise auszuschließen – denn beides gehört zusammen.
Konsequente Beschaffungsregeln erleichtern Entscheidungen, sparen Zeit und sorgen für einen einheitlichen Einkauf im Sinne des Leitbilds. Je nach Geschäftsmodell kann die Beschaffung außerdem erhebliche Auswirkungen auf den CO2-Fußabdruck und den Umgang mit Ressourcen und der biologischen Vielfalt haben. Indem die DMO ihre Nachfrage nachhaltig ausrichtet, setzt sie Marktsignale, übernimmt eine Vorbildfunktion und kann Betriebe in der Destination motivieren sowie bei Bedarf dabei unterstützen, ähnliche Standards zu etablieren.
Was ist zu tun?
- Sie haben verbindliche Richtlinien für eine nachhaltige Beschaffung in der DMO festgelegt, kommunizieren diese transparent und gehen damit sichtbar als Vorbild voran.
- Sie vergeben öffentliche Aufträge nach klaren Richtlinien und berücksichtigen dabei Qualitäts-, Preis- und Nachhaltigkeitsaspekte gleichermaßen.
- Sie unterstützen einen (gegebenenfalls gemeinsamen) nachhaltigen Einkauf in der Destination, zum Beispiel durch Information, Vernetzung oder Bündelung von Bedarfen.
- Sie regen Betriebe in der Destination zur Einführung einer nachhaltigen Beschaffung an und unterstützen sie bei der Umsetzung, zum Beispiel durch Informationen, Beratung, Vernetzung oder Praxisbeispiele.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.