Informationen zu Materielle und immaterielle Kulturgüter
Erläuterung zum Kriterium
Materielle und immaterielle Kulturgüter
Was heißt das konkret?
Zum Kulturerbe gehören sowohl materielle Kulturgüter wie historische Bausubstanz, Museen, Sammlungen oder Kulturlandschaften als auch immaterielle Formen wie Bräuche, Feste, Sprache oder Dialekt, Handwerk sowie regionale Genuss- und Alltagskultur. Diese kulturellen Ressourcen sind für viele Gäste ein wichtiger Reiseanlass, zugleich aber empfindlich gegenüber Überformung, Vereinfachung oder rein kommerzieller Nutzung.
Der Tourismus trägt Verantwortung für ihren Schutz und vermittelt kulturelles Erbe respektvoll und im Dialog mit lokalen Akteur*innen. Authentizität steht dabei vor Inszenierung: Kulturgüter werden nicht nur vermarktet, sondern erklärt und wertgeschätzt. Bei lebendigen Traditionen ist gemeinsam zu klären, ob und wie eine touristische Vermittlung sinnvoll ist. So bleibt kulturelle Vielfalt als gesellschaftlicher Wert erhalten und stärkt zugleich das touristische Erlebnis.
Was ist zu tun?
- Sie sorgen dafür, dass das Kulturerbe der Destination bekannt ist und strukturiert aufbereitet wird, zum Beispiel als Verzeichnis, Themencluster oder Produktlinie.
- Sie stellen wichtige Kulturgüter in der Kommunikation der Destination authentisch, realitätsnah und zielgruppengerecht dar.
- Sie greifen kulturelle Besonderheiten in Kommunikation und Marketing wertschätzend auf – ohne Stereotype oder unpassende Kommerzialisierung (zum Beispiel Dialekte, Feste, Kunst und Handwerk oder regionale Gastronomie).
- Sie bringen die touristische Perspektive in Prozesse zum Schutz und zur Weiterentwicklung des kulturellen Erbes ein, etwa bei Bau- und Nutzungsvorhaben, Förder- und Sanierungsprozessen sowie im Veranstaltungs- und Besuchermanagement – auch dort, wo Tourismus potenziell belastet.
- Sie vermitteln Kulturerbe verständlich und barrierearm, in passenden Formaten und – wo relevant – mehrsprachig.
- Sie entwickeln touristische Angebote auf Basis des lokalen Natur- und Kulturerbes in Abstimmung mit kulturellen Akteur*innen.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.