Informationen zu Management von Besuchenden

Erläuterung zum Kriterium

Management / Steuerung & Umsetzung

Management von Besuchenden

Was heißt das konkret?

Management von Besuchenden bedeutet, dass die Destination ihre Gästeströme kennt, deren Auswirkungen bewertet und bei Bedarf gezielt gegensteuert. Ausgangspunkt ist ein realistisches Bild der aktuellen Situation: Wo treten Spitzen auf, welche Konflikte entstehen – etwa in sensiblen Natur- oder Kulturräumen – und welche Belastungen ergeben sich für Ökosysteme, Infrastruktur und Lebensqualität vor Ort? Darauf aufbauend steuert die Destination Angebote, Infrastruktur, Gästeströme und Kommunikation so, dass negative Auswirkungen möglichst gering bleiben.

Gästemanagement heißt dabei nicht nur Messen oder Lenken, sondern auch Sensibilisieren. Die Destination informiert Gäste verständlich, vermittelt Regeln und Leitplanken für sensible Orte sowie Naturräume und setzt sie bei Bedarf auch durch. So lassen sich Störungen, Schäden und Nutzungskonflikte reduzieren und das Natur- und Kulturerlebnis langfristig sichern.

Was ist zu tun?

  • Monitoring der Besuchenden: Sie erfassen, analysieren und veröffentlichen regelmäßig Daten zur Anzahl der Besuchenden sowie zur sozialen und ökologischen Tragfähigkeit der Destination.
  • Management der Besuchenden: Sie nutzen diese Erkenntnisse, um Gästeströme zu steuern und Nutzungskonflikte zu vermeiden, beispielsweise durch Managementsysteme von Besuchenden oder Verhaltensregeln.
  • Sie nutzen die gewonnenen Erkenntnisse für Ihre Destinationsstrategie, Angebotssteuerung und Marketingaktivitäten.
  • Sie nutzen ein Besuchermanagementsystem, wenn erforderlich.
  • Sie kommunizieren Grundsätze eines angemessenen Besucher*innenverhaltens, inkl. Verhaltensregeln für ökologisch sensible Gebiete und kultureller Richtlinien für sensible Sehenswürdigkeiten.
  • Information und Kommunikation mit Besuchenden: Sie informieren Gäste und relevante Akteur*innen gezielt, um ein angemessenes und naturverträgliches Verhalten der Besuchenden zu fördern, etwa durch hochwertiges und bei Bedarf mehrsprachiges Informationsmaterial oder Sensibilisierungskampagnen.
  • Sie veröffentlichen relevante Ergebnisse aus den genannten Bereichen zur Verbesserung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und relevanten Akteur*innen.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.