Informationen zu Kooperationsformate

Erläuterung zum Kriterium

Management / Steuerung & Umsetzung

Kooperationsformate

Was heißt das konkret?

Die DMO bringt Leistungsträger*innen entlang der touristischen Leistungskette zusammen, um Nachhaltigkeit gemeinsam anzugehen – über einzelne Betriebe hinaus und mit Nutzen für die gesamte Destination. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Entwicklung, abgestimmte Ziele und eine Kooperation mit messbarer Wirkung.

Als übergeordnete Organisation bündelt die DMO Informationen, Unterstützungsangebote und relevante Ansprechpersonen und schafft so Orientierung: Sie macht sichtbar, welche Themen wichtig sind, welche Initiativen und Fördermöglichkeiten es gibt und wie Akteur*innen ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen können. Strukturierte Austausch- und Arbeitsformate helfen, gemeinsame Ziele zu definieren, Verantwortlichkeiten zu klären und Fortschritte zu zeigen. So entstehen tragfähige Netzwerke, die nachhaltige Entwicklung in der Destination stärken und beschleunigen.

Was ist zu tun?

  • Sie unterstützen Kooperationen zwischen Leistungsträger*innen, um bei strategisch relevanten Nachhaltigkeitsthemen gemeinsame Wirkung, Entwicklung und Ziele zu erreichen.
  • Sie initiieren und begleiten strukturierte Kooperationsformate wie Arbeitsgruppen, thematische Netzwerke oder Selbstverpflichtungen entlang der touristischen Leistungskette, um gemeinsame Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen zu entwickeln.
  • Sie organisieren regelmäßige Veranstaltungen, Newsletter oder andere Kommunikationsformate zu Nachhaltigkeitsthemen sowie Fördermöglichkeiten für Leistungsträger*innen.
  • Sie kommunizieren nachhaltige und zertifizierte Angebote in der Destination transparent, etwa über veröffentlichte Listen oder die Kennzeichnung zertifizierter Unternehmen.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.