Informationen zu Klimaschutz
Erläuterung zum Kriterium
Klimaschutz
Was heißt das konkret?
Klimaschutz als strategisches Handlungsfeld in der Destination bedeutet, dass der Tourismus in bestehende regionale Klimaschutzprozesse eingebunden ist oder ausgehend von der DMO eigene Strategien für den Tourismus entwickelt werden. Als Schnittstelle zwischen Klimapolitik und touristischen Akteur*innen macht sie die Emissionswirkung touristischer Aktivitäten transparent, setzt Ziele und steuert Maßnahmen. Dazu aktiviert sie Partner*innen, unterstützt Leistungsträger*innen bei der Emissionsminderung und übernimmt Klimaverantwortung im eigenen Betrieb. Ein solch strategisch verankerter Klimaschutz stärkt die Glaubwürdigkeit, erfüllt die Erwartungen von Politik, Fördermittelgebenden und Gästen und schafft die Grundlage für eine wirksame Klimaanpassung.
Was ist zu tun?
- Sie erfassen regelmäßig die Treibhausgasemissionen auf betrieblicher Ebene (möglichst jährlich) sowie für die gesamte Destination (mindestens alle fünf Jahre) und werten die Ergebnisse aus.
- Auf dieser Grundlage definieren Sie konkrete und realistische Reduktionsziele im Rahmen eines Klimamanagements, möglichst auf Basis wissenschaftlicher Methoden wie den Science-Based Targets.
- Darauf aufbauend entwickeln Sie im Rahmen eines veröffentlichten Klimaschutzplans Maßnahmen zur Zielerreichung und setzen diese um, zum Beispiel durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien oder die Senkung des Energieverbrauchs
- Bei Veranstaltungen nutzen Sie geeignete Tools zur Abschätzung und Reduzierung von CO2-Emissionen.
- Sie unterstützen Leistungsträger*innen bei vergleichbaren Klimamanagement-Ansätzen, etwa durch vereinfachte Klimabilanzierungen oder Informationen und Hilfestellungen.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.