Informationen zu Gute Arbeitsbedingungen
Erläuterung zum Kriterium
Gute Arbeitsbedingungen
Was heißt das konkret?
Gute Arbeitsbedingungen bedeuten, dass der Tourismus in der Destination für faire, sichere und gesunde Arbeit steht – und dass soziale Verantwortung nicht bei einzelnen Betrieben endet. In Deutschland arbeiten mehrere Millionen Menschen direkt im Tourismus: Im Jahr 2024 waren dies rund 2,7 Millionen Erwerbstätige, was etwa sechs Prozent aller Erwerbstätigen entspricht und mehr als das Dreifache der Beschäftigten in der Automobilindustrie ausmacht.
Angesichts des Arbeitskräftemangels wird die Qualität der Beschäftigung zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor und zur Voraussetzung für eine langfristige Beschäftigungssicherung. Sie senkt die Fluktuation, macht Saisonspitzen besser planbar, und trägt dazu bei, Arbeitskräfte langfristig in der Region zu halten. Typische Belastungen und Risiken müssen ernst genommen werden – etwa saisonale Beschäftigung, Schicht- und Wochenendarbeit, geringe Aufstiegschancen oder Überstunden. Die DMO übernimmt dabei Verantwortung im eigenen Haus und wirkt zugleich in die Destination hinein. Sie verankert gute Arbeitsbedingungen fest in der Destinationsentwicklung, zum Beispiel in der Tourismusstrategie, und agiert als Schnittstelle zwischen Betrieben, Kommunen, Verbänden und Arbeitnehmervertretungen.
Was ist zu tun?
- Sie setzen sich im Rahmen der Möglichkeiten der DMO für eine möglichst faire und wettbewerbsfähige Entlohnung in der Destination ein, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Verbänden und IHK, durch Wettbewerbe oder über Netzwerke.
- Sie führen in der DMO regelmäßig Gespräche mit Mitarbeitenden durch.
- Sie fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitmodelle und planbare Abläufe.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.