Informationen zu Förderung von Chancengleichheit
Erläuterung zum Kriterium
Förderung von Chancengleichheit
Was heißt das konkret?
Chancengleichheit bedeutet, dass Vielfalt und Gleichbehandlung die Destinationskultur prägen. Unterschiedliche Lebensrealitäten, Hintergründe und Perspektiven – etwa in Bezug auf Alter, Geschlecht, Sexualität, Behinderung oder Migrationsgeschichte – werden anerkannt und wertgeschätzt. Diskriminierungsfreie Strukturen stärken Vertrauen, Motivation und Bindung und fördern Innovation, da mehr Perspektiven in Entscheidungen und Angebotsentwicklung einfließen. Gleichzeitig wachsen die gesellschaftlichen Erwartungen an Gleichstellung und Inklusion. Fehlende Sensibilität kann deshalb der Reputation schaden und die Attraktivität der Destination als Arbeitgeberin mindern.
Konkret heißt das: Intern setzt die DMO klare Standards gegen Benachteiligung und Ausgrenzung und schafft Rahmenbedingungen für Teilhabe. Sie stärkt Weltoffenheit und Respekt in der Destination und macht Chancengleichheit als Teil nachhaltiger Entwicklung sichtbar – nicht als Zusatz, sondern als Qualitätsmerkmal guter Arbeit und glaubwürdiger Destinationskultur.
Was ist zu tun?
- Sie bekennen sich als DMO klar zu Toleranz, Weltoffenheit und demokratischen Grundwerten.
- Sie setzen DEI-Maßnahmen (Diversity, Equity, Inclusion) um – auch in Bildsprache und Kommunikation, zum Beispiel durch leichte Sprache.
- Sie fördern Geschlechtergerechtigkeit in der DMO, beispielsweise durch transparente Karriere- und Vergütungsstrukturen, familienfreundliche Arbeitsmodelle sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung und (sexualisierte) Belästigung.
- Sie binden Frauen, Jugendliche, marginalisierte Gruppen und Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung der DMO ein und stärken ihren Anteil in Führungspositionen, etwa durch Talentförderung, Mentoring und faire Auswahlverfahren.
- Sie bieten gezielte Aus- und Weiterbildung an und kommunizieren diese aktiv – intern und, wo passend, auch in die Destination hinein.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.