Informationen zu Bildung und Kompetenzen zu Nachhaltigkeit

Erläuterung zum Kriterium

Ökonomie / Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bildung und Kompetenzen zu Nachhaltigkeit

Was heißt das konkret?

Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und erfolgreiche Profilierung einer Destination ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der touristischen Betriebe entscheidend. Deshalb werden für Mitarbeitende, Menschen vor Ort und touristische Leistungsträger*innen Weiterbildungen und Schulungen zu nachhaltigem Tourismus angeboten – leicht zugänglich, zielgruppengerecht und praxisnah. Ziel ist, alle an der nachhaltigen Destinationsentwicklung Beteiligten einzubinden und zu qualifizieren: vom Verständnis zentraler Nachhaltigkeitsthemen bis hin zur konkreten Umsetzung im Arbeitsalltag. Neue Aufgabenfelder im Tourismus, etwa Klimaanpassung, neue Mobilitäts- oder Angebotsformen sowie der Erhalt intakter Ökosysteme und Biodiversität, erfordern neue Kompetenzen, die gezielt aufgebaut und weiterentwickelt werden müssen. Die Destination fördert daher aktive Weiterbildung und greift neue Nachhaltigkeitsthemen über Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder über BNE-Projekte (Bildung für nachhaltige Entwicklung) mit weiteren Partnerorganisationen auf. So entsteht eine gemeinsame Wissensbasis, die Orientierung gibt und die Qualität nachhaltiger Entscheidungen langfristig stärkt.

Was ist zu tun?

  • Sie kooperieren mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren wissenschaftlichen Institutionen, um Wissen und Kompetenzen im Bereich des nachhaltigen Tourismus in der Destination aufzubauen.
  • Sie beteiligen sich an BNE-Projekten und arbeiten dabei mit geeigneten Partner*innen, wie etwa Schutzgebietsverwaltungen, zusammen.
  • Sie bieten Weiterbildungen oder Schulungen zu nachhaltigem Tourismus für Mitarbeitende, Menschen vor Ort und touristische Leistungsträger*innen an.

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.