Informationen zu Beschäftigungssicherung
Erläuterung zum Kriterium
Beschäftigungssicherung
Was heißt das konkret?
Eine zukunftsfähige Destination braucht verlässliche Perspektiven für Beschäftigung im Tourismus. Gut ausgebildete Arbeitskräfte aus der Region sind ein Qualitätsmerkmal und stärken die lokale Wirtschaft. Die DMO schafft Transparenz, indem sie die Beschäftigungssituation im Tourismus regelmäßig sichtbar macht und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen für die Destinationsentwicklung trifft. So wird sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht. Zugleich beteiligt sich die DMO an Initiativen, die wichtige Rahmenbedingungen für Arbeitskräfte in Bereichen wie Wohnen, Mobilität und Qualifizierung verbessern. Sie kommuniziert beschäftigungsrelevante Themen aktiv und unterstützt die lokale Beschäftigung, etwa durch Marketing und gemeinsame Kampagnen. Als zentrale Anlaufstelle informiert sie Arbeitskräfte über berufliche Perspektiven und positioniert die Destination als attraktiven Arbeits- und Lebensraum. Die Gewinnung von Personal wird dabei gemeinsam angegangen, denn Kooperationen erhöhen Reichweite und Sichtbarkeit und steigern die Chance, Arbeitskräfte langfristig zu binden.
Was ist zu tun?
- Sie arbeiten mit Branchenverbänden wie der IHK oder dem DEHOGA, politischen Institutionen und Akteur*innen des Arbeitsmarkts zusammen, um die Arbeitskräftesicherung und gute Arbeit im Tourismus zu stärken.
- Sie bringen sich in Initiativen ein, die die Rahmenbedingungen für eine langfristige Arbeitskräftesicherung am Standort verbessern.
- Sie unterstützen die Gewinnung von Arbeitskräften für den Tourismus, zum Beispiel durch Standortkommunikation, Imagearbeit oder gezielte Information.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.