Informationen zu Barrierefreiheit

Erläuterung zum Kriterium

Soziokultur / Gemeinschaft & Soziale Teilhabe

Barrierefreiheit

Was heißt das konkret?

Das wirtschaftliche Potenzial barrierearmer Angebote ist bereits groß und wird durch den demografischen Wandel weiter wachsen. Tourismusangebote sollten daher so gestaltet sein, dass sie möglichst viele Menschen selbstbestimmt nutzen können. Barrierefreiheit ist zugleich Qualitätsmerkmal und Menschenrechtsfrage: Unterschiedliche Bedürfnisse – etwa bei Mobilität, Sehen, Hören oder Verstehen – sollten deshalb in der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden.

Entscheidend sind dabei nicht nur bauliche Zugänglichkeit, sondern auch verständliche Kommunikation. Gäste benötigen transparente und verlässliche Angaben zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Als Teil der Destinationsentwicklung erhöht Barrierefreiheit die Aufenthaltsqualität für alle – von Familien mit Kinderwagen bis zu Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen.

Was ist zu tun?

  • Sie prüfen bestehende touristische Angebote auf den Grad Ihrer Barrierefreiheit.
  • Ihre digitalen Angebote, angefangen bei der eigenen Website, sind nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gestaltet.
  • Sie setzen sich für barrierefreie touristische Einrichtungen ein: Bei Neubauten wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht, bestehende Angebote werden – wo möglich – nachgerüstet.
  • Sie informieren über die Barrierefreiheit der wichtigsten POIs, etwa über das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle”, und thematisieren Barrierefreiheit in ihrer gesamten Kommunikation.
  • Sie stellen Leistungsträger*innen Informationen zur inklusiven Angebotsgestaltung zur Verfügung.
  • Sie arbeiten mit Verbänden für Menschen mit Behinderungen und Fachorganisationen zusammen, um die Barrierefreiheit vor Ort zu verbessern, auch im ÖPNV

Erläuterung zur Bewertung

Bewertung:

Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.

Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt

Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.

(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:

Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.

Wir geben folgende Einschätzungshilfe:

Noch nicht umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.

Teilweise umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.

Umgesetzt

Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.

(*) – Besondere Leistung (optional)

Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.

Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.