Informationen zu Anpassung an Klimafolgen
Erläuterung zum Kriterium
Anpassung an Klimafolgen
Was heißt das konkret?
Die Anpassung an Klimafolgen umfasst den strategischen Umgang mit den bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels in der Destination. Sie ist stets der zweite Schritt nach der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Dabei versteht sich die DMO als Schnittstelle zwischen regionaler Klimapolitik und touristischen Akteur*innen. Sie bindet den Tourismus in bestehende kommunale und regionale Klimaanpassungsprozesse ein, statt eine Parallelstrategie zu entwickeln. Auf Grundlage einer systematischen Betrachtung von Klimarisiken für den Tourismus, etwa Gesundheitsrisiken durch Hitze, UV-Strahlung oder Extremwetter, werden koordinierte Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Die frühzeitige Anpassung mindert Risiken, stärkt die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit und sichert so die Zukunftsfähigkeit der Destination. Gleichzeitig übernimmt der Tourismus Verantwortung durch Gesundheits- und Schutzmaßnahmen für Gäste und Einheimische sowie die Einbettung in regionale Ziele. So wird Klimaanpassung wirksam und nachvollziehbar gesteuert – als gemeinsamer Prozess statt in isolierten Einzelmaßnahmen.
Was ist zu tun?
- Sie arbeiten mit regionalen Akteur*innen der Klimaanpassung zusammen, um den Tourismus in bestehenden regionalen Konzepten zu verankern.
- Sie entwickeln gemeinsam eine Klimaanpassungsstrategie, die auch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umfasst, zum Beispiel UV-Schutz oder Zugang zu Sanitäranlagen.
- Sie übertragen die Erkenntnisse aus der Strategie auf den Tourismus und kommunizieren die Ergebnisse an die einheimische Bevölkerung, Unternehmen und Gäste.
- Sie akquirieren Mittel aus Förderprogrammen für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen und beteiligen sich gegebenenfalls an Pilotprojekten.
- Sie unterstützen Leistungsträger*innen bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise durch Informationen zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.