Informationen zu Abwasser- und Wassermanagement
Erläuterung zum Kriterium
Abwasser- und Wassermanagement
Was heißt das konkret?
Wasser muss als kostbare und endliche Ressource im Tourismus konsequent berücksichtigt werden, da Wasserknappheit und -verschmutzung durch Klimawandel und steigende Nutzung zunehmen und touristische Spitzenzeiten die lokalen Wasser- und Abwassersysteme stark belasten können. Sauberes Trink- und Badewasser ist zudem wichtig für Gesundheit, Aufenthaltsqualität und die touristische Attraktivität einer Region. Der Tourismus trägt hier also eine klare Mitverantwortung.
Für die DMO bedeutet das vor allem: Sie vernetzt Tourismus, Verwaltung und Öffentlichkeit und schafft Transparenz, etwa durch eine verständliche Kommunikation zu Wasserqualität und -verbrauch. Ein vorausschauender Umgang mit Wasser hilft, Engpässe und Qualitätsrisiken frühzeitig zu erkennen, und stärkt so die Resilienz der Destination.
Was ist zu tun?
- Sie verschaffen sich einen Überblick über die Wassersituation vor Ort, zum Beispiel zu Knappheit, Spitzenlasten, sensiblen Räumen oder Qualitätsproblemen bei Trink- und Badewasser, und kennen Zuständigkeiten sowie verlässliche Informationsquellen.
- Sie prüfen, ob es regionale oder kommunale Ziele oder Strategien für eine nachhaltige Wassernutzung gibt, und leiten daraus den Handlungsbedarf für den Tourismus ab, etwa im Hinblick auf Betroffenheit, Mitwirkung und Kommunikation.
- Sie beteiligen sich an der Entwicklung von Zielen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Destination.
- Sie unterstützen Kampagnen zum Monitoring und zur Verringerung des Wasserverbrauchs in touristischen Betrieben, zum Beispiel durch Information, Kommunikation oder die Einbindung relevanter Akteur*innen.
- Sie kommunizieren verständlich über die Qualität von Trinkwasser und Badestellen.
- Sie beteiligen sich an Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und tragen zu einer transparenten Berichterstattung bei.
Erläuterung zur Bewertung
Bewertung:
Noch nicht umgesetzt: Zu diesem Kriterium bestehen bislang keine relevanten Aktivitäten.
Teilweise umgesetzt: Erste Aktivitäten oder Maßnahmen werden umgesetzt
Umgesetzt: Das Kriterium wird geplant und bearbeitet.
(*) – besondere Leistung (optional): Neben der Umsetzung wird das Kriterium regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Erläuterungen und Einschätzungshilfe zur Einstufung:
Für eine sinnvolle Einstufung orientieren Sie sich bitte an den Beschreibungen und Umsetzungshilfen des DTV-Praxisleitfadens. Darüber hinaus können auch andere, fachlich gleichwertige Aktivitäten und Maßnahmen berücksichtigt werden. Der Bundeswettbewerb möchte erfassen, wie weit das jeweilige Kriterium in Ihrer Destination bzw. durch Ihre DMO bereits umgesetzt ist. Berücksichtigen Sie daher alle fachlich relevanten Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rolle und Ihres Handlungsspielraums. Bitte beachten Sie, dass in der zweiten Wettbewerbsstufe zu ausgewählten Kriterien vertiefende Angaben und Nachweise gefordert werden.
Wir geben folgende Einschätzungshilfe:
Noch nicht umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn zu diesem Kriterium bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt oder lediglich erste Überlegungen bzw. Vorbereitungen bestehen, die noch nicht als umgesetzte Aktivität oder Maßnahme beschrieben werden können.
Teilweise umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits mit konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen in diesem Bereich begonnen haben, die Umsetzung jedoch noch punktuell oder nicht final umgesetzt ist.
Umgesetzt
Wählen Sie diese Option, wenn Sie wesentliche Aktivitäten und Maßnahmen zu diesem Kriterium umsetzen. Die Umsetzung sollte belegbar sein und die Zielsetzung des Kriteriums in wesentlichen Teilen abdecken.
(*) – Besondere Leistung (optional)
Markieren Sie das Kriterium nur dann als besondere Leistung, wenn Sie nachvollziehbar aufzeigen können, dass die Umsetzung über eine strukturierte Bearbeitung hinausgeht: Sie ist dauerhaft verankert, wird aktiv gesteuert, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse bzw. Veränderungen werden (soweit für das Kriterium sinnvoll und möglich) beobachtet und für die weitere Steuerung genutzt.
Die Kennzeichnung als besondere Leistung führt nicht zu einem zusätzlichen Punkt und verändert die quantitative Bewertung des Kriteriums nicht. Sie dient der qualitativen Einordnung und macht der Fachjury besondere Stärken bzw. besonders weit entwickelte Ansätze sichtbar. Die Kennzeichnung sollte daher nur verwendet werden, wenn die dargestellte Leistung später plausibel erläutert und belegt werden kann.